Freistellung für religiöse Feste

Das Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung. Deswegen können Schüler:innen eine Befreiung vom Unterricht beantragen, wenn sie an besonderen religiösen Festen teilnehmen möchten.

Der Antrag auf Befreiung soll 5 Tage vor dem eigentlichen Fest in der Schule eingehen. Dazu ist bitte folgendes Formular auszufüllen und auszudrucken: