Ihr Kind krank ist?
Ist ein Schüler / eine Schülerin erkrankt, so bitten wir ab dem ersten Tag umgehend um eine elektronische Abmeldung über die iServ-App bis 9.20 Uhr. Hier können Sie auch einstellen, wie lange die Krankmeldung voraussichtlich andauern wird. Sollten Sie Ihr Kind erst nach 9.20 Uhr krankmelden können, bitten wir um eine telefonische Nachricht. Grundsätzlich bitten wir aber IMMER um Abmeldung über iServ-App, um die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung vom Telefondienst zu entlasten.
Hilfestellung finden Sie hier: Krankmeldung über iServ – Oberschule 1 Nordenham
Ab dem 3. Tag geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. In Einzelfällen – dies kommt allerdings selten vor – kann auch eine ärztliche Bescheinigung oder ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Bitte beachten Sie: Unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt.
Eine telefonische Mitteilung wird nur von Erziehungsberechtigten entgegengenommen, nicht von Geschwistern oder einer anderen Person, auch nicht vom erkrankten Schüler selbst!
Ihr Kind in der Schule Probleme hat?
Hier hat sich ein direkter Kontakt zu der zuständigen Lehrkraft bewährt. Wenn nicht ein Fach speziell betroffen ist, wenden Sie sich am besten an den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.
Ihr Kind in der Schule bestohlen wurde?
Zunächst sollte sich Ihr Kind an unseren Hausmeister Herrn Brunßen wenden, dieser wird dann zusammen mit Ihrem Kind in das Fundbüro unserer Schule gehen. Falls das Gesuchte sich dort nicht befindet, wendet sich Ihr Kind in einer der beiden großen beiden Pausen an das Sekretariat und bekommt hier ein Formular des Kommunalen Schadenausgleiches ausgehändigt.
Der Kommunale Schadenausgleich (KSA) bittet um Hinweis auf folgende Versicherungsbestimmungen: Zur Vermeidung von Diebstählen sollen Wertsachen (Schmuck, Geld, Handys bzw. Smartphones, MP3-Player, etc.) nicht mit in die Schule genommen werden, da sie nicht versichert sind. Auf jeden Fall sollten sie immer am Körper getragen werden und weder in den Schultaschen noch in den Jacken an der Garderobe deponiert werden. Außerdem ist zu beachten, dass der KSA bei allen anderen Schadensfällen nur den Zeitwert erstattet. Im Sportunterricht können die Wertsachen abgelegt werden, es kann aber nicht sichergestellt werden, dass ein Gegenstand auch tatsächlich vom Eigentümer wieder an sich genommen wird.
Ihr Kind Schuleigentum beschädigt hat?
Vorweg das Positive: An unserer Schule wird nur sehr wenig mutwillig zerstört. Dennoch kann man natürlich einmal Pech haben und plötzlich gibt es „Scherben“. Dann hilft Ehrlichkeit am besten. Bei Schäden wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule.
Ihr Kind gegen das Handy-Verbot verstoßen hat?
Auf unserem Schulgelände ist die Benutzung von Handys und elektronischen Geräten wie MP3-Playern u. ä. für Schülerinnen und Schüler i.d.R. verboten.
Schüler:innen, die ein Handy dabeihaben, müssen dieses ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut haben. Bei Zuwiderhandlung wird das betreffende Gerät in Verwahrung genommen. Nach Unterrichtsschluss können die Handys o. ä. im Lehrerzimmer abgeholt werden. Über Ausnahmen in Einzelfällen entscheidet der/die Klassenlehrer:in.
Es zu einem kleineren Unfall kommt?
Unsere Schulsanitäts-AG wird vom Deutschen Roten Kreuz ausgebildet und trifft sich jeden Montagnachmittag zur AG. Unsere in 1.-Hilfe ausgebildeten Schüler:innen sind sehr engagiert und hilfsbereit und helfen in den beiden großen Pausen bei kleineren Blessuren jeglicher Art. Zu finden sind sie vor dem Sekretariat und/oder laufen über den Schulhof und Pausenhalle herum.
Sie einfach eine offene Frage haben?
Am besten rufen Sie an oder kommen vorbei. Mit einer Terminabsprache ist es sicherer. Oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Alle Kollegen sind über vorname.nachname@obs1-nordenham.de erreichbar. Die Namen finden Sie in der Kollegiumsliste.
