Am kommenden Wochenende endet der islamische Fastenmonat Ramadan. Das Fest des Fastenbrechens fällt allerdings auf den Sonntag, daher ist Montag für alle ganz normal Unterricht.
Genauer führt das die Schulleitung in einer E-Mail an alle Schülerinnen und Schüler aus. Die Hinweise auf die religiösen Feiertage des niedersächsischen Kultusministeriums lauten wie folgt:
„Die Termine der islamischen Feiertage im Schuljahr 2024/2025 sind:
Fest des Fastenbrechens: 30.3.2025
Opferfest: 6.6.2025
Für die Unterrichtsbefreiung der islamischen Schülerinnen und Schüler für die Dauer der religiösen Veranstaltung gilt der Bezugserlass entsprechend.“
Der Bezugserlass “ Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ regelt eine eventuelle Freistellung wie folgt:
„2. . Feiertage anderer Religionsgemeinschaften.
Schülerinnen und Schülern, die nicht einer evangelischen Kirche oder der katholischen Kirche, sondern einer anderen Religionsgemeinschaft angehören, ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers für Feiertage ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zu geben, an einer religiösen
Veranstaltung ihrer Religionsgemeinschaft teilzunehmen. Im Zweifelsfall kann ein Nachweis über den betreffenden Feiertag von der Religionsgemeinschaft gefordert werden. Die
Antragstellenden sind von der Schule darauf hinzuweisen, dass sie Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.“
Da das Fastenbrechen in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, ist der 31.3.2025 ein normaler Unterrichtstag.
Red. / 26.03.2025